Die Aufgabenverwaltung hilft dem Datenschutzbeauftragten, seine tägliche Arbeit zu dokumentieren, zu delegieren und nachzuverfolgen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Funktionsweise der Aufgabenverwaltung in DSBbrain2000®v4.
Was wird dokumentiert?
Erfasst wird immer eine Hauptaufgabe, der hierarchisch angeordnet weitere Teilaufgaben hinzugefügt werden können. So entsteht eine Aufgabensammlung, welche alle Teilaufgaben zur Lösung einer datenschutzrechtlichen Problemstellung beinhaltet. Das folgende Bild zeigt eine mögliche Aufgabensammlung am Beispiel der Einführung einer Videoüberwachung.

Dabei kann jede Aufgabe durch folgende Merkmale charakterisiert werden.
- Betreff: freies Textfeld zur Kurzinformation über die Aufgabenstellung
- Start- und Enddatum: zur Festlegung der Bearbeitungszeit
- Mandant: Auswahl eines Mandanten, bei dem diese Aufgabe abgearbeitet wird
- Status: Information, ob die Aufgabe begonnen, bearbeitet oder abgeschlossen wurde
- Priorität: legt die Wichtigkeit der Aufgabe im Kontext der Aufgabensammlung fest
- Aufwand: fünf Auswahlmöglichkeiten legen den geschätzten Grad der Bemühungen/Aufwendungen fest
- Soll-/Ist-Kosten: Angaben für die Budgetierung, Kostenplanung
- Eigentümer: immer die Person, die die Aufgabe angelegt hat
- zugewiesen an: Person, die die Aufgabe erledigen soll
- Beschreibung: ausführliche Informationen zur Aufgabenstellung
- Lösung: ausführliche Beschreibung der Aufgabenlösung
Wie wird delegiert?
Der Datenschutzbeauftragte arbeitet immer im Team. Entweder er delegiert Aufgaben an die entsprechenden Verantwortlichen in den Fachabteilungen oder ihm stehen, wie in größeren Unternehmen üblich, Datenschutzkoordinatoren zur Seite. Letztere werden meist im Berechtigungskonzept von DSBbrain2000®v4 hinterlegt und arbeiten dem Datenschutzbeauftragten so direkt zu. Im Gegensatz dazu sind die Verantwortlichen der Fachabteilungen als Mitarbeiter im Nutzerregister erfasst.
Um nun die datenschutzrechtlichen Aufgaben in der Aufgabenverwaltung zu delegieren, kann der Datenschutzbeauftragte auf beide Personengruppen zurückgreifen und einzelnen Personen dieser Gruppen Aufgaben zuweisen.
Zusätzlich ist er immer noch in der Lage, externe Mitarbeiter, die keiner genannten Personengruppe zuzuordnen sind, als neue Personen in der Aufgabenverwaltung anzulegen.
Somit gehören immer zwei Personen zu einer Aufgabe. Eine Person, die die Aufgabe erstellt hat und damit Eigentümer der Aufgabe ist, und eine Person, der diese Aufgabe vom Eigentümer zugewiesen wurde.

Nur diese beiden Personen können die Aufgabe bearbeiten und weitere Teilaufgaben hinzufügen. Personen, denen eine andere Teilaufgabe in der Aufgabensammlung zugewiesen wurde, verfügen nur über eine Leseberechtigung für diese Aufgabe. Vorausgesetzt für die Bearbeitung in der Aufgabenverwaltung ist natürlich, dass die Personen als Nutzer im Berechtigungskonzept von DSBbrain2000®v4 hinterlegt sind.
Zusätzlich werden allen Programmnutzern, denen Aufgaben zugewiesen wurden, ihre aktiven Aufgaben auf der Startseite von DSBbrain2000®v4 angezeigt. So erhalten also beispielsweise alle Datenschutzkoordinatoren täglich eine Übersicht über ihre zu erledigenden Tätigkeiten.
Wie wird nachverfolgt?
Die Suche in der Aufgabenverwaltung bietet zu einem die aus anderen Modulen bekannten parametrisierbaren Sucheinstellungen und zum anderen eine Schnellsuche an. Über letztere erhält der angemeldete Nutzer sofort einen Überblick über Aufgaben, die ihm zugewiesen wurden, oder über Aufgaben, die er selbst angelegt hat.
Jede Aufgabensammlung kann zudem direkt mit Einträgen aus den Modulen der automatisierten Verarbeitungen, nicht automatisierten Dateien, Erteilung von Auskünften, Anfragen Betroffener, dem Problemregister sowie dem Modul der Schulungen verknüpft werden. So könnte also beispielsweise an den für die Videoüberwachung notwendigen Eintrag im Register der automatisierten Verarbeitungen sofort die dazugehörige Aufgabensammlung gekoppelt werden. Damit ergibt sich ein schneller Überblick über die Verantwortlichkeiten der einzelnen Zuarbeiten.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Erfassung der einzelnen Teilaufgaben immer im Vorfeld des jeweiligen Datenschutzprojektes durchzuführen. Auf dieser Basis gewinnt der Datenschutzbeauftragte mit dem Modul des Planungsberichts bereits vorab einen Gesamtüberblick über Aufwand und Kosten.