von KV
2. Februar 2010 16:32
Eine gute Nachricht vorweg: In der neuen Version von DSBbrain2000®v3 wurde das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt. Das bedeutet, dass alle Formularansichten an die neue Gesetzgebung angepasst sind und alle bisher gespeicherten Datensätze (z.B. automatisierte Verarbeitungen) wie gewohnt in die Ansichten geladen werden.
Auf Grund der neuen Gesetzgebung können aber Eingabefelder, die es in der bisherigen Formularansicht von DSBbrain2000®v2 gegeben hat, entfallen und neue hinzugekommen sein.
Bei den automatisierten Verarbeitungen hat das beispielsweise Auswirkungen auf den Abschnitt zur 'Begründung der Rechtmäßigkeit'. Durch den geänderten § 28 BDSG fallen hier Auswahlfelder weg und neue kommen hinzu. An diesen Stellen ist das Programm nicht immer in der Lage, Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung automatisch durchzuführen. Um Ihnen dennoch die Möglichkeit zu geben, diese Änderungen manuell nachzuvollziehen und in der neuen Ansicht einzupflegen, gibt es zu jedem Datensatz eine Anzeige zur Konfliktlösung.

Hier werden Ihnen alle Elemente angezeigt, die bei dem ausgewählten Datensatz unter der vorherigen Gesetzgebung benutzt wurden und die nach der Novellierung entfallen sind. Hier können Sie entscheiden, ob die Einträge noch relevant sind und wie der Datensatz geändert werden müsste, damit er unter der neuen Gesetzgebung rechtmäßig erfasst wird. Die Oberfläche bietet Ihnen dann die Möglichkeit, einzelne oder alle Konfliktpunkte zu löschen.
Übrigens: die Konfliktanzeige integriert sich unterhalb der Formularansicht. Also genau wie bei den Dateianhängen, Datensatznotizen oder Verknüpfungen.